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Kompetenzverteilung zwischen Souverän und Regierung

Aufgaben des Souveräns


  • Ernennung und Entlassung
    - der Great Officers of State (im eigenen Ermessen, sofern keine andere gesetzliche Regelung)
    - des Prime Ministers (im eigenen Ermessen gemäß den Konventionen)
    - der Minister der Regierung (auf Vorschlag des Prime Ministers)
    - der Botschafter (auf Vorschlag der Regierung)
    - sämtlicher anderen Amtsträger, für die nichts anderes festgelegt ist
  • Akkreditierungen von ausländischen Botschaftern
  • Formeller Oberbefehl über die Streitkräfte
  • Erhebungen und Bestätigungen von Adelsrängen (gemäß AACL)
  • Ritterschläge (gemäß AACL)
  • Berufung von Peers ins Parlament (gemäß Konvention)
  • Auflösung des Parlaments (auf Vorschlag des PM oder nach Ablauf der Legislaturperiode)
  • Beratung des Premierministers im Privy Council
  • Festlegung der Order of Precedence (nach Absprache in der Society)
  • Abschluss und Kündigung völkerrechtlicher Verträge (auf Vorschlag des PM)
  • Erteilung von Vollmachten zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (auf Vorschlag des PM)
  • Erklärung von Krieg (auf Vorschlag des PM)
  • Ausübung des Gnadenrechts (in eigenem Ermessen nach Konsultation der Regierung und unter den Grenzen des AACL)
  • Wahrnehmung sämtlicher anderen Exekutiv-Befugnisse, sofern sie nicht ausdrücklich der Regierung übertragen sind


Aufgaben der Regierung/des Premierministers

  • Ernennung und Entlassung
    - des Deputy Prime Minister
    - sämtlicher Amtsträger, deren Ernennung durch Gesetz der Regierung/dem Premierminister übertragen wurde
  • Faktischer Oberbefehl über die Streitkräfte
  • Vorschlag an die Krone zur Wahrnehmung von Regierungsmaßnahmen
  • Information der Krone über die Maßnahmen und Handlungen der Regierung
  • Führung der Regierungsgeschäfte
  • Vorschlag zum Abschluss sowie zur Erteilung von Vollmachten zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge
  • Wahrnehmung der weiteren Exekutiv-Befugnisse, welche ausdrücklich der Regierung übertragen wurde

In Kraft getreten am 09.12.2008.

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