Kompetenzverteilung zwischen Souverän und Regierung
Aufgaben des Souveräns
- Ernennung und Entlassung
- der Great Officers of State (im eigenen Ermessen, sofern keine andere gesetzliche Regelung) - des Prime Ministers (im eigenen Ermessen gemäß den Konventionen) - der Minister der Regierung (auf Vorschlag des Prime Ministers) - der Botschafter (auf Vorschlag der Regierung) - sämtlicher anderen Amtsträger, für die nichts anderes festgelegt ist
- Akkreditierungen von ausländischen Botschaftern
- Formeller Oberbefehl über die Streitkräfte
- Erhebungen und Bestätigungen von Adelsrängen (gemäß AACL)
- Ritterschläge (gemäß AACL)
- Berufung von Peers ins Parlament (gemäß Konvention)
- Auflösung des Parlaments (auf Vorschlag des PM oder nach Ablauf der Legislaturperiode)
- Beratung des Premierministers im Privy Council
- Festlegung der Order of Precedence (nach Absprache in der Society)
- Abschluss und Kündigung völkerrechtlicher Verträge (auf Vorschlag des PM)
- Erteilung von Vollmachten zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (auf Vorschlag des PM)
- Erklärung von Krieg (auf Vorschlag des PM)
- Ausübung des Gnadenrechts (in eigenem Ermessen nach Konsultation der Regierung und unter den Grenzen des AACL)
- Wahrnehmung sämtlicher anderen Exekutiv-Befugnisse, sofern sie nicht ausdrücklich der Regierung übertragen sind
Aufgaben der Regierung/des Premierministers
- Ernennung und Entlassung
- des Deputy Prime Minister - sämtlicher Amtsträger, deren Ernennung durch Gesetz der Regierung/dem Premierminister übertragen wurde
- Faktischer Oberbefehl über die Streitkräfte
- Vorschlag an die Krone zur Wahrnehmung von Regierungsmaßnahmen
- Information der Krone über die Maßnahmen und Handlungen der Regierung
- Führung der Regierungsgeschäfte
- Vorschlag zum Abschluss sowie zur Erteilung von Vollmachten zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge
- Wahrnehmung der weiteren Exekutiv-Befugnisse, welche ausdrücklich der Regierung übertragen wurde
In Kraft getreten am 09.12.2008.
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