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Albernian Almanach of Common Law - III. Book - Peerage and Nobility, Gentry, Royal Orders - Fourth Part: The Royal Orders

Fourth Part: The Royal Orders

Chapter I: The Royals Orders


I. Titel: The Royal Orders
1. Im Königreich Albernia bestehen Orden (Royal Orders), welche als Auszeichnung für besondere Leistungen und Dienste verliehen werden. Bestimmte Orden können Untertanen der Krone oder Bürgern des Königreiches Albernia vorbehalten bleiben.
2. Sämtliche Orden werden ausschließlich durch den König verliehen. Die Verleihung erfolgt per königlicher Urkunde (Royal Warrant) oder auf anderem, durch königliche Urkunde, das Gesetze oder die Tradition bestimmten Wege. Das Recht anderer Institutionen, Vorschläge für die Ordensverleihung einzureichen, bleibt davon unbenommen. Orden können nur mit Zustimmung des zu Ehrenden verliehen werden.
3. Ein Orden ist ausnahmslos auf Lebenszeit verliehen und vererbt sich nicht. Bei schweren Verfehlungen gegen die Krone oder das Königreich Albernia kann der Orden auf dem Wege seiner Verleihung ebenfalls wieder entzogen werden.
4. Orden können in bestimmte Kategorien mit sich bringen, dass eine Person in den Ritterstand erhoben wird. Das Recht, die mit dem Ritterstand einhergehenden traditionellen Titel und Würden zu führen, bleibt den Untertanen der Krone vorbehalten. Personen, welche nicht Untertanen der Krone sind, bleiben auf die Führung der post-nominalen Buchstaben begrenzt.

II. Title: The System of Honours
5. Ritterorden stehen im Rang der Auszeichnungen stets unter den Adeltiteln der Nobility.
6. Die genaue rangmäßige Einordnung der Träger von Orden wird durch die Order of Precedence festgelegt.
7. Die Orden stehen untereinander in dem folgenden Rangverhältnis:
a) The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia
b) The Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order
c) Most Honourable Order of Albernian Excellence
8. Dieses Rangverhältnis beschreibt, im Falle mehrer vorhandener Orden, die Rangfolge ihrer Nennung und die Rangfolge der mit ihnen verbundenen post-nominalen Kürzel.
9. Vor den Nennungen der post-nominalen Kürzel der Orden werden lediglich post-nominale Kürzel, welche die Mitgliedschaft im Privy Council anzeigen geführt. Sämtliche anderen post-nominalen Kürzel, insbesondere solche, welche ein Amt oder die Mitgliedschaft in einem Gremium anzeigen, werden nach den Orden geführt.



II. Chapter: The Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia

I. Title: Pupose
1. Der Most Exalted and Most Ancient Order of the Dragon of Albernia ist der höchste Orden des Königreiches und wird für herausragende Leistungen und Verdienste um das Königreich Albernia verliehen.

II. Title: Sovereign
2. Der albernische Souverän ist gleichzeitig Souverän des Ordens.

III. Title: Members
3. Der Orden besteht aus dem Sovereign und zwei Klassen von Mitgliedern
a) Knights Companion oder Ladies Companion (KD oder LD)
b) Royal Knights (KD oder LD)

III. Title: Officers
4. Der Order of Albernian Excellence hat vier Officers
a) den Prelate
b) den Dragon King of Arms
c) den Chancellor
d) den Gentleman Usher of the Black Rod
5. Die Officers werden vom Souverän ernannt und dienen nach Belieben des Souveräns.

IV. Title: Appointments to the Order
6. Der Souverän ernennt neue Mitglieder des Ordens in eigener Entscheidung.
7. Der Orden wird in der normalen Kategorie [Nr. 3 a)] ausschließlich an Bürger des Königreiches Albernia verliehen.
8. Der Orden wird in der besonderen Kategorie [Nr. 3b)] ausschließlich an Mitglieder des Königshauses, anderer Königshäuser oder regierender Monarchen verliehen.


V. Title: Privileges
9. Knights Companion führen "Sir", Ladies Companion und Ehefrauen von Knights Companion steht es frei, sich "Lady" zu nennen.
10. Männliche Royal Knights und Knights Companions führen die post-nominalen Kürzel "KD", weibliche Royal Knights und Ladies Companion "LD".

VI. Title: Chapel
11. Als Chapel des Ordens dient die South Court Abbey.



Chapter III: The Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order

I. Title: Pupose
1. Der Most Distinguished and Illustrious Royal Theresian Order wird als Auszeichnung für Dienste für die Krone und den Monarchen verliehen.

II. Title: Sovereign and Grand Master
2. Der albernische Souverän ist gleichzeitig Souverän des Ordens.
3. Der Souverän des Ordens ernennt einen Grand Master, welcher den Souverän bei der Führung des Ordens vertritt. Der Grand Master dient nach Belieben des Monarchen. Er wird automatisch in den Rang eines Knights Grand Cross erhoben.

III. Title: Members
4. Der Orden besteht aus dem Souvereign, dem Grand Master und zwei Klassen von Mitgliedern
a) Knight oder Dame Grand Cross (GCTO)
c) Lieutenant (LTO)

IV. Title: Officers
5. Der Royal Theresian Order hat zwei Officers
a) den Chaplain
b) den Chancellor
6. Die Officers werden vom Sovereign auf Vorschlag des Grand Master ernannt. Sie dienen nach Belieben des Monarchen.
7. Der Chaplain von The Queen’s Chapel of Greengarden ist gleichzeitig Dean des Royal Theresian Order.

V. Title: Appointments to the Order
8. Der Souverän ernennt neue Mitglieder des Ordens.
9. Der Großmeister führt hierzu eine Vorschlagsliste mit Kandidaten, für welche er in regelmäßigen Abständen den Premierminister und den Speaker des House of Commons um Vorschläge bittet. Die Vorschlagsliste entfaltet für den Souverän keinerlei Bindungswirkung.
10. Der Royal Theresian Order wird ausschließlich an Untertanen der Krone verliehen.

VI. Title: Privileges
10. Knights Grand Cross führen "Sir", Dames Grand Cross "Dame" vor ihrem Vornamen. Ehefrauen von Knights Grand Cross steht es frei, sich "Lady" zu nennen.
11. Knights Grand Cross und Dames Grand Cross führen die post-nominalen Kürzel "GCTO" und Lieutenants "LTO".

VII. Title: Chapel
12. Als Chapel dient The Queen´s Chapel of Greengarden.



Chapter IV: The Most Honourable Order of Albernian Excellence

I. Title: Pupose
1. Der Most Honourable Order of Albernian Excellence wird als Auszeichnung für Verdienste und Leistungen sowohl für solche um das Königreich Albernia als auch für jeden anderen guten Zweck verliehen.

II. Title: Sovereign and Grand Master
2. Der albernische Souverän ist gleichzeitig Souverän des Ordens.
3. Der Souverän des Ordens ernennt einen Grand Master, welcher den Souverän bei der Führung des Ordens vertritt. Der Grand Master dient nach Belieben des Monarchen. Er wird automatisch in den Rang eines Knights Commanders erhoben.

III. Title: Members
4. Der Orden besteht aus dem Souverän, dem Grand Master und drei Klassen von Mitgliedern
a) Knight oder Dame Commander (KAE or DAE)
b) Officer (OAE)
c) Member (MAE)

IV. Title: Officers
5. Der Order of Albernian Excellence hat vier Officers
a) den Dean
b) den King of Arms
c) den Registrar and Secretary
d) den Gentleman Usher of the Purple Rod
6. Die Officers werden vom Sovereign auf Vorschlag des Grand Master ernannt. Sie dienen nach Belieben des Monarchen.
7. Der Dean von St. Paul ist gleichzeitig Dean des Order of Albernian Excellence.

V. Title: Appointments to the Order
8. Der Souverän ernennt neue Mitglieder des Ordens auf Vorschlag des Prime Minister und der Regierungschefs weiterer Staaten, in denen der albernische Monarch Staatsoberhaupt ist.

VI. Title: Privileges
9. Sofern sie Untertanen der Krone sind, führen Knights Commander "Sir" und Dames Commander "Dame" vor ihrem Vornamen. Ehefrauen von Knights Grand Cross und Knights Commander steht es frei, sich "Lady" zu nennen.
10. Knight Commander führen die post-nominalen Kürzel "KAE", Dame Commander "DAE", Officers "CAE" und Members "MAE".

VII. Title: Chapel
11. Als Chapel dient die St. Paul’s Cathedral.

In Kraft getreten am 17.09.2006.
Zuletzt geändert am 27.04.2010.

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