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EIL - An tAcht um an Oireachtas (Eihlish Parliament Regulation)

Es möge auf Geheiß des ehrenwerten Taoiseach von Eihlann durch dessen königliche Vollmacht und mit dem Rat und Einverständnis der eihlischen Regionalversammlung das Folgende verordnet werden:


Sainmhínithe
Definitions

1. Eihlische Hauptidentitäten sind alle albernischen Staatsbürger (Hauptidentitäten), deren Hauptwohnsitz sich seit mindestens vierzehn Tagen in Eihlann befindet.

2. Eihlische Einwohner sind alle albernischen Staatsbürger oder Nebenidentitäten, deren Hauptwohnsitz sich in Eihlann befindet.

3. Eihlischer Bürger ist pro Realperson maximal ein Eihlischer Einwohner, dessen Hauptwohnsitz sich seit mindestens vierzehn Tagen in Eihlann befindet, und der wie folgt bestimmt wird:
a) Vor der Wahrnehmung von Rechten eines Eihlisches Bürgers muss der Regionalverwaltung angezeigt werden, welche Identität als Eihlischer Bürger gelten soll.
b) Sobald die Voraussetzungen für diese Identität, Einlischer Bürger zu sein, nicht mehr gegeben sind oder der Status freiwillig abgegeben wird, ist dies unverzüglich der Regionalverwaltung anzuzeigen.

4. Der Lord Lieutenant von Eihlann trägt den Titel Taoiseach. Sein Stellvertreter ist der Tánaiste.


Tithe an Oireachtais
Houses of the Eihlish Parliament

5. Das eihlische Parlament (Oireachtas) besteht aus der Regional Assembly (Seanad) und der Versammlung Eihlanns (Dáil Éileainne). In allen Regionalverordnungen, amtlichen Mitteilungen und Dokumenten sind die jeweiligen eihlischen, imperianischen und albernischen Bezeichnungen als gleichbedeutend anzusehen.

6. Stimmberechtigte Mitglieder des Seanad (Seanadóirí) sind alle Eihlischen Hauptidentitäten. Redeberechtigt im Seanad sind alle Stimmberechtigten sowie der Taoiseach und der Tánaiste.

7. Stimmberechtigte Mitglieder der Dáil Éileainne (Teachtaí Dála) sind alle Eihlischen Bürger. Redeberechtigt in der Dáil Éileainne sind alle Eihlischen Einwohner.

8. Zusätzliche Redeberechtigungen können von der Sitzungsleitung ausgesprochen und zurückgenommen werden, sofern kein Stimmberechtiger widerspricht. Bei einem Widerspruch wird über die Frage abgestimmt.

9. Jedes der beiden Häuser kann sich Standing Orders geben, die Näheres zum Geschäftsgang regeln.

10. Ist der Sitzungsleiter in einem der beiden Häuser abwesend oder kommt seinen Aufgaben nicht wahr, so übernimmt gemäß der Rangfolge, die in den folgenden Kapiteln bestimmt ist, ein Vertreter seine Aufgaben.


Feidhmeanna an tSeanaid
Functions of the Regional Assembly

11. Der Seanad ist die Regionalversammlung Eihlanns im Sinne des Regional Government Act.

12. Der Seanad tritt zusammen, wenn über einen Antrag gemäß der folgenden Punkte zu beraten und/oder zu beschließen ist, und befasst sich in seiner Sitzung ausschließlich mit diesem Punkt:
a) Auf Antrag des Taoiseach zum im Antrag gegebenen Thema
b) Auf Antrag der Dáil Éileainne zum im Antrag gegebenen Thema
c) Jedes Mal unmittelbar nachdem eine Empfehlung der Dáil Éileainne für eine Regional Regulation abgelehnt wurde zur Bekräftigung des Antrags, sowie zu weiteren Beschlüssen bezüglich der Empfehlung, bis sie angenommen wurde oder keine weiteren Einsprüche der Regionalversammlung mehr zulässig sind
d) Jedes Mal unmittelbar nachdem eine Regional Regulation für Eihlann ohne Mitwirkung des Oireachtas in Kraft gesetzt wurde zur Aufhebung der Regulation
e) Auf Antrag eines Senators zur Einführung, Änderung oder Aufhebung von Standing Orders

13. Der Taoiseach leitet die Sitzungen des Seanad. Sein Vertreter ist der Tánaiste, der wiederum von demjenigeb Anwesenden vertreten wird, der am längsten ununterbrochen Mitglied des Seanad ist.



Feidhmeanna na Dála Éileainne
Functions of the Dáil Éileainne

14. Die Dáil tagt ständig. Eine Liste ihrer Mitglieder wird vom Sitzungsleiter aktuell gehalten.

15. Antragsberechtigt in der Dáil ist jeder Eihlische Einwohner. Über Anträge wird in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und/oder beschlossen. Gegenstand von Anträgen können insbesondere sein:
a) Vorschlag an den Taoiseach zum Erlass einer Regional Regulation
b) Vorschlag an den Taoiseach zur Änderung oder Aufhebung einer Regional Regulation
c) Wahl eines Kandidaten für das Amt des Taoiseach zum Vorschlag an die Regierung Ihrer Majestät oder zur Bestätigung des amtierenden Taoiseach. Nach sechs Monaten ohne eine derartige Wahl ist die Sitzungsleitung angehalten, einen derartigen Antrag einzubringen.
d) Antrag an den Seanad Éileainne
e) Generelle Aussprache über ein die Regionalverwaltung betreffendes Thema
f) Beschluss von Resolutionen
g) Beschluss von Verwaltungsvorschriften, deren Erlass durch Gesetz oder Regionalverordnung an die Dáil übertragen wurde
h) Frage an den Taoiseach
i) Einführung, Änderung oder Aufhebung von Standing Orders

16. Der Haushalt der Region wird durch eine Verwaltungsvorschrift nach Abschnitt 15/g festgelegt. Ausgaben der Regionalverwaltung sind nur mit Zustimmung der Dáil möglich.

17. Die Dáil kann einen Vorsitzenden (Ceann Comhairle) bestimmen, der die Sitzungen leitet. Andernfalls, oder falls der Ceann Comhairle nicht anwesend ist oder seinen Aufgaben nicht nachkommt, ist entsprechend die Vertretungsfolge des Seanad wie in Abschnitt 13 beschrieben anzuwenden.

Beschlossen und verkündet zu Dyfflin, den 13. April im Jahre des Herrn 2013.

The Hon Ciarán Ó Ceallaigh, LL
Taoiseach na hÉileainne / Taoiseach of Eihlann

In Kraft getreten am 13.04.2013.

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