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Joint Declaration between the Kingdom of Albernia and the Kingdom of the North March

Seine Exzellenz der Minister für Auswärtige Angelegenheiten, stellvertretend für die Regierung Ihrer Majestät, und Seine Exzellenz, König Edmund I., stellvertretend für die Regierung des Königreiches der Nordmark, sind im Bemühen, die diplomatische Zusammenarbeit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:

1. Das Königreich Albernia und das Königreich der Nordmark erkennen sich gegenseitig als souveräne Völkerrechtssubjekte an.

2. Überdies werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.

Aldenroth, am 25. Juli 2010

Für das Königreich Albernia:


Für das Königreich der Nordmark:
Seine Majestät Edmund I.

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