Gesetz bearbeiten
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Text:
[b] Treaty about the Implementation and usage of the bsEcoSim [/b] zwischen der banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt, und dem Kingdom of Albernia, nachfolgend Nutzer genannt §1 Vertragszweck Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Klärung der rechtlichen Randbedingungen der Nutzung des Produktes bsEcoSim zwischen Anbieter und Nutzer. §2 Preise (1) Zur Einrichtung der Startversion der bsEcoSim ist eine Gebühr in Höhe von 8% der in den ersten drei Monaten ausgegebenen Geldmenge, mindestens aber 100.000 Pound Precious, zu zahlen. Bei Änderungen der Geldmenge innerhalb der ersten drei Monate des Betriebs sind entsprechend Nachzahlungen zu leisten. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, sofern eine entsprechende Zusatzvereinbarung zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen wird. (2) Eine monatliche Nutzungsgebühr entsteht nicht. (3) Kommt der Nutzer mit der Zahlung der einmaligen Startgebühr oder fälligen Nachzahlungen bzw. ihrer Raten wesentlich in Verzug, so ist der Anbieter zur Abschaltung des Systems berechtigt. §3 Quellcode, Pflichten und Rechte (1) Der Anbieter gibt den Quellcode an den Benutzer heraus. Der Nutzer darf diesen beliebig und ohne Zustimmung des Anbieters verändern. (2) Der Quellcode darf nur an Personen weitergegeben werden, die ihn brauchen, um für der Nutzer den Betrieb der bsEcoSim sicherzustellen oder Anpassungen vorzunehmen. Eine anderweitige Verwendung ist nur nach schriftlicher Genehmigung zulässig. (3) Der Nutzer darf mit dem Quellcode nur eine Installation betreiben. (4) Der Nutzer stellt dem Anbieter wesentliche funktionale Erweiterungen zur freien Verwendung zur Verfügung. (5) Der Nutzer hat das Recht, das System den technischen und betrieblichen Möglichkeiten entsprechend nach eigenen Gesichtspunkten einzusetzen. (6) Der Nutzer führt die Administration selbstständig durch und setzt das System nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen ein. §4 Disclaimer (RL-Regelungen) (1) Der Anbieter gibt keine Garantie auf die Vollständigkeit oder korrekte Funktion des Systems. Er kann nicht für Fehlfunktionen und entstehende Sicherheitslücken haftbar gemacht werden. (2) Der Nutzer erkennt an, dass die Abwesenheit von Fehlern in der Software nicht nachgewiesen werden kann. §5 Gültigkeit Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers. [i]Kwabena Desani[/i] Firma banosoft [i]Jonathan Mayweather[/i] Prime Minister, Kingdom of Albernia
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Formatierung im Gesetzestext: BB-Code