Gesetz bearbeiten
Titel:
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Acts of Parliament
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Text:
Ein Gesetz zur besseren Eingliederung von Neubürgern in die albernische Gesellschaft. [i] Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:[/i] [b]Article 1 - Purposes of this law[/b] Das Königreich Albernia gibt neuen Bürgern die Möglichkeit, sich frei zu entfalten und hier ein Leben im Wohlstand zu führen. In dem Bewusstsein, dass es für Neubürger oft schwer ist sich in Albernia zurechtzufinden, stellt das Königreich seinen Neubürgern mit diesem Gesetz einen Partner zur Seite, um Ihnen bei den ersten Schritten in der neuen Heimat behilflich zu sein. [b]Article 2 - Mentors[/b] 1) Jedem neuen Bürger des Königreichs Albernia wird ein Pate zur Seite gestellt. 2) Der Pate soll in den ersten drei Monaten nach der Einbürgerung als fester Ansprechpartner zur Seite stehen. 3) Als Pate befähigt ist jede Person, die seit mindestens sechs Monaten im Königreich gelebt hat. Die Bereitschaft Pate zu sein, wird gegenüber dem Home Office erklärt. 4) Der Neubürger wählt aus der Liste der verfügbaren Mentoren, die ihm vom Home Office bereitgestellt wird, einen Mentor für sich aus. [b]Article 3 - Information Material[/b] 1) Jedem Neubürger soll nach Erlangen der albernischen Staatsbürgerschaft auch eine Informationsbroschüre mit allen wichtigen Daten und Zahlen zum Königreich und den Möglichkeiten eines Einstiegs in die Politik zugehen. 2) Für die Gestaltung der Broschüre ist das Home Office verantwortlich. [i]Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 1. Dezember im Jahre des Herrn 2014.[/i]
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