Gesetz bearbeiten
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Text:
[b]Vereinbarung zwischen Seiner Exzellenz dem Prime Minister of the Kingdom of Albernia und Seiner Exzellenz des Reichskanzlers des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil[/b] Seine Exzellenz der Prime Minister of the Kindom of Albernia, stellvertretend für die Regierung des Kingdom of Albernia, und Seine Exzellenz der Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil, stellvertretend für die Regierung des Vereinigten Kaiserreichs, sind im Bestreben, den Reiseverkehr an der gemeinsamen Binnnengrenze in Nerica zu erleichtern, zu folgender Vereinbarung gelangt: 1. Als Binnengrenze gilt die gemeinsame Landgrenze des Kingdom of Albernia sowie des Empire-Uni in Nerica, deren Flughäfen für Binnenflüge einzig von und nach dem Gebiet der jeweils anderen Partei ohne Flugunterbrechung sowie ihre Seehäfen für regelmäßige Fährverbindungen, die gleichermaßen ausschließlich zwischen den Territorien der Parteien ohne Fahrtunterbrechungen stattfinden. 2. Staatsangehörige des Kingdom of Albernia und des Empire-Uni können die Binnengrenze an jeder Stelle kontrollfrei überschreiten. Ihnen ist ein visumfreier Aufenthalt von maximal drei Monaten je Halbjahr gestattet. 3. Drittstaatenangehörige, die im Besitze eines vom Kingdom of Albernia oder vom Empire-Uni ausgestellten Visums sind, haben das Recht, sich im Rahmen dessen Wirksamkeit und Zwecks auf dem Territorium der jeweils anderen Partei bis zu drei Monaten je Halbjahr aufzuhalten. Eine Kontrolle an der Binnengrenze findet nicht statt. 4. Durch besondere Umstände können die Grenzkontrollen zeitweilig wieder eingeführt werden. Diese sind der jeweils anderen Partei begründet darzulegen. 5. Zwecks Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus und Verhinderung des Mißbrauchs der offenen Grenzen wird eine zentrale Datenerfassungsstelle in Höpen eingerichtet, die den grenzüberschreitenden Verkehr erfaßt und Daten über gesuchte Personen und Objekte umfaßt. Zugriff auf diese Daten haben lediglich die justiziellen und polizeilichen Organe des Kingdom of Albernia und des Empire-Uni, die zu einer engen Kooperation verpflichtet sind. Für die Regierung des Vereinigten Kaiserreichs der Neuenkirchner Länder, Valoir und Nugensil: [img]http://img376.imageshack.us/img376/5953/unterschriftmcclanele3.gif[/img] Dr. Friedrich McClane, Reichskanzler des Empire-Uni Höpen, den 02. Januar 2010 Für die Regierung des Kingdom of Albernia: [img]http://www.mathias-heider.net/Stones-Signatur.png[/img] Percival Stones, Prime Minister of Albernia Höpen, den 31.12.2009
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